Die World Invest Group mit Adressen in Portugal und in der Schweiz bietet Anlegern u. a. über ihre Homepage Festgeldanlagen und auch Anlagen in Sachwerte an.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass man Kunden mit sicheren Anlagen, lukrativen Renditen und einer individuellen Vermögensberatung dient. Der gesamte Service sei zu 100 % kostenlos.

Zur Festgeldanlage wird dargestellt, dass kaum eine Anlage so sicher und kalkulierbar sei, wie ein Festgeldkonto und sowohl die Einlage als auch die Zinsen über eine europäische Einlagensicherung bis zu € 100.000 abgesichert und garantiert sei. Worin die europäische Einlagensicherung besteht wird nicht erklärt.

Zu Sachwerten wird auf der Homepage dargestellt „ja es gibt sie Geldanlagen und Investment mit 10 % Rendite und mehr“. In diesem Zusammenhang fehlt aber ein Hinweis, dass derartige Renditen auch mit hohen Risiken verbunden sein können.

Warnhinweise von Finanztest

Finanztest rät zur Vorsicht bei Festgeldanlagen der World Invest Group.

Die World Invest Group unterbreite per E-Mail Festgeldangebote in Deutschland, wobei Interessenten mindestens € 10.000,00 anlegen müssten und dafür 3,5 % Zinsen pro Jahr erhalten sollen, so Finanztest.

Nach Angaben von Finanztest führ die Gesellschaft auch zwei portugiesische Partnerbanken an und gibt eine Adresse in Lissabon als Firmensitz und eine Zweigniederlassung in der Schweiz an, wobei man in den Handelsregistern keine Einträge gefunden habe.

Möglichkeiten für Anleger der World Invest Group

 Anleger, die der World Invest Group Kapital, insbesondere für Festgeldanlagen, zur Verfügung gestellt haben und die Schwierigkeiten mit der World Invest Groupm insbesondere hinsichtlich der Zahlung von Zinsen oder der Rückzahlung des Kapitals haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, dass eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Soweit deutschen Anlegern von der World Invest Group Festgeldanlagen angeboten werden, handelt es sich dabei unseres Erachtens um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).

Im Falle eines Einlagengeschäftes benötigt ein Anbieter, auch mit Sitz im Ausland, wenn er derartige Geschäfte Anlegern in Deutschland im Inland anbietet, dafür nach unserer Ansicht eine vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Über eine entsprechende Erlaubnis verfügt aber die World Invest Group, soweit uns bekannt, nicht.

 Soweit von der World Invest Group Einlagengeschäfte betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft, als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.

Auch weitere Ansprüche sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der World Invest Group Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 24.02.2020