Über das Vermögen der Wohnwelt Landstuhl GmbH, Landstuhl, ist nun auf einen Insolvenzantrag ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Gläubiger können daher Ansprüche gegen die Wohnwelt Landstuhl GmbH nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens nur noch in diesem Verfahren geltend machen.

Betroffen von der Insolvenz sind vor allem Gläubiger, die der Wohnwelt Landstuhl GmbH Kapital als Darlehen zur Verfügung gestellt haben.

Handelsbedarf für Darlehensgläubiger der Wohnwelt Landstuhl GmbH

Aufgrund der Insolvenz werden Darlehensgeber, die der Wohnwelt Landstuhl GmbH Gelder als Darlehen gewährt haben, in jedem Fall Verluste erleiden.

Zum Einen besteht die Möglichkeit, dass Darlehensgeber Ansprüche in einem endgültig eröffneten Insolvenzverfahren gegen die Wohnwelt Landstuhl GmbH geltend machen.

Unabhängig von einem Insolvenzverfahren kann aber auch die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der Wohnwelt Landstuhl GmbH Schadensersatzansprüche wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchzusetzen. Wie wir bereits informiert hatten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ansicht vertreten, dass von der Wohnwelt Landstuhl GmbH ein Angebot der Annahme von Kapital auf Grundlage von Darlehensverträgen ein Einlagengeschäfte ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben wurde.

Bei einem unerlaubten Betreiben von Einlagengeschäften können aber auch Geschäftsführer der Gesellschaft auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG nach der Rechtsprechung haften.

Wenn Darlehensgebern der Abschluss eines Darlehens mit der Wohnwelt Landstuhl GmbH von einem Berater empfohlen worden ist, oblag dem Berater auch die Pflicht, den Darlehensgeber vollständig und zutreffend über die Risiken und Hintergründe eines derartigen Darlehens aufzuklären.

Daneben trifft einem Berater auch die Pflicht, Wünsche und Vorstellungen eines Anlegers, vor allem auch die Risikoneigung, zu berücksichtigen. Wenn ein Anleger z. B. eine sichere Anlage, z. B. auch zur Altersvorsorge wünschte, kann die Empfehlung einer derartigen Anlage ein Beratungsfehler darstellen, da es sich bei einer derartigen Anlage um eine Investition mit höheren Risiken handelt.

Wenn die Beratung bzw. Aufklärung fehlerhaft war, kann ein Anleger auch von dem jeweiligen Berater einen Schadensersatzanspruch durchsetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Gläubiger, die der Wohnwelt Landstuhl GmbH Darlehen gewährt haben.

Stand: 13.02.2019