Der Ex-Chef von Wölbern ist nun vom Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue in 327 Fällen zu einer Haftstrafe von 8 ½ Jahren verurteilt worden.

Dieses Strafurteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Sowohl von Seiten der Verteidigung, als auch von der Staatsanwaltschaft wurde avisiert, dass gegen das Urteil Revision eingelegt wird.

Stand: 05.05.2015