Über das Vermögen des Fonds Wölbern Holland Nr. 56 ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Für Anleger besteht daher die Gefahr, dass eingesetzte Kapital zu verlieren.

Bei einem derartigen geschlossenen Fonds handelt es sich auch um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.

Wenn Anleger der Abschluss einer Anlage in Form einer Beteiligung an dem Fonds Wölbern Holland Nr. 56 von einem Anlageberater oder Anlagevermittler empfohlen worden ist und dieser den Kunden nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Hintergründe aufgeklärt hat, besteht die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung durchzusetzen.

Wenn der Erwerb des Fonds von einem Berater einer Bank empfohlen worden ist, muss diese den Anleger darüber aufklären, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen von der Fondsgesellschaft erhält.

Sofern dies einem Anleger nicht offenbart wurden ist, lässt sich auch auf dieser Grundlage ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank durchsetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 11.07.2014