Die Staatsanwaltschaft München II informiert darüber, dass in einem anhängigen Ermittlungsverfahren Vermögenswerte von Beschuldigten zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung sichergestellt worden sind.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegt den strafrechtlichen Ermittlungen der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Aktie der Winners Capital Management AG im Zeitraum von spätestens Februar 2012 bis Juli 2014 zugrunde.

Diese Mitteilung würde erfolgen, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung im Rahmen eines Verteilungsverfahrens nach einer rechtskräftigen Verurteilung in dieser Strafsache geltend machen zu können.

Dabei weist die Staatsanwaltschaft München II darauf hin, dass wenn ein Geschädigter Ansprüche nicht geltend macht, der Erlös für die sichergestellten Vermögenswerte im Eigentum des Staates verbleibt.

Welche Möglichkeiten haben Anleger?

Wir raten Geschädigten, Ansprüche im Verteilungsverfahren geltend zu machen.

Anleger, die über den Zeitraum von spätestens Februar 2012 bis Juli 2014 Aktien der Winners Capital Management AG erworben hat, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden. Wir beraten und unterstützen betroffene Geschädigte bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen und Entschädigungen im Rahmen des strafrechtlichen Verteilungsverfahrens.

18.08.2017