Es soll sich nun nach ersten Ermittlungen des Insolvenzverwalters der Verdacht ergeben haben, dass die Windreich bereits spätestens im Oktober 2011 zahlungsunfähig gewesen sei, so ein Bericht in der Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2014. Dies gehe aus dem Entwurf eines Insolvenzgutachtens hervor. Danach sei die Firma Windreich nach den vorliegenden Unterlagen bereits über einen längeren Zeitraum vor der Insolvenzantragsstellung zahlungsunfähig gewesen und nur eine Brückenfinanzierung und ein Stillhalten der Kreditgeber habe die Geschäftstätigkeit bis ins Jahr 2011 gerettet.

Die Süddeutsche Zeitung verweist darauf, dass der Gründer der Firma Windreich, Herr B., diesem Verdacht energisch widerspricht und der Ausschnitt aus dem Gutachten nach Angaben des Insolvenzverwalters noch als vorläufig anzusehen sei, da die genauen Berechnungen zum tatsächlichen Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit noch nicht abgeschlossen seien.

Sollte sich der Verdacht, dass hier bereits eine Zahlungsunfähigkeit bereits geraume Zeit vor der Insolvenzantragsstellung eingetreten war, bestätigen, kann dies zum Einen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Windreich haben und zum Anderen kann auch für Anleger die Möglichkeit bestehen, unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche durchzusetzen.

Stand: 27.02.2014