Hinsichtlich der weltzins.de, mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Betreiber der entsprechenden Internetseite keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) haben und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.

Nach den Ausführungen auf der Webseite weltzins.de würde es sich dabei um eine Marke der Flagstone Investment Management Limited handelt. Dies sei aber nicht richtig, so die BaFin. Darauf habe auch die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hingewiesen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Soweit bekannt, werden nun von einer Staatsanwaltschaft in Deutschland umfangreiche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von weltzins.de geführt.

Weltzins.de ist auch seit einigen Monaten nicht mehr erreichbar, so dass auch dies den Verdacht eines Betruges bestärkt.

Wenn sich der Verdacht eines Betruges, auch wenn momentan noch die Unschuldsvermutung für die Verantwortlichen gilt, über strafrechtliche Ermittlungen bestätigt, können sich für Anleger auch Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Warnung von Finanztest vor weltzins.de

Von Finanztest (test.de vom 09.11.2021) wird davor gewarnt, dass weltzins.de Sparer täusche. So würde z. B. mit einem Finanztest-Logo geworben, das gefälscht sei.

Laut Finanztest habe weltzins.de auch die Adresse und die FCA-Referenznummer von Flagstone Investment Management Ltd. gestohlen und das Portal nenne auch Namen von Verantwortlichen der Flagstone Investment Management Ltd. und es würde fälschlicherweise behauptet, dass die Chefs bei weltzins.de seien.

Auch würde mit Kooperationsverträgen über 45 Banken von weltzins.de geworben werden, wobei die von Finanztest befragten Banken das Portal überhaupt nicht gekannt hätten.

Möglichkeiten für Anleger der weltzins.de

Anleger, die der weltzins.de Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Soweit Anlegern in Deutschland von weltzins.de laut der BaFin Festgeldanlagen angeboten worden sind, handelt es sich unseres Erachtens um ein Bank- bzw. Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. neu des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Für das Betreiben eines Einlagengeschäfts benötigt ein Anbieter, soweit dieser entsprechenden Anlagen in Deutschland anbietet, dafür eine vorherige Erlaubnis der BaFin.

Über eine derartige Erlaubnis der Behörde verfügt die weltzins.de laut der BaFin nicht. Soweit von der weltzins.de Einlagengeschäfte betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Das Gleiche gilt, soweit die weltzins.de auch mit weiteren Anlageangeboten unter Umständen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gemäß dem Hinweis der BaFin erbringt, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Denn im Falle eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften bzw. von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen könne nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG auf Schadensersatz haften.

Auch weitere Ansprüche sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der weltzins.de Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 03.12.2021