Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde vor dem Kauf von Coins, auch Tokens bezeichnet, im Rahmen sog. Initial Coin Offerings (ICOs) gewarnt, da diese mit erheblichen Risiken verbunden seien. Aufgrund der Ähnlichkeit zu dem Begriff Initial Public Offering (IPO) wird nach Ansicht der BaFin suggeriert, dass Initial Coin Offerings mit Aktienemissionen vergleichbar seien. Dies sei jedoch nicht der Fall.

Im Rahmen von ICOs wird im Rahmen einer virtuellen Börsenganges Kapital, oft Bitcoins, eingesammt.

Bei den Token gibt es oft sehr große Preisschwankungen und es besteht das Risiko eines nicht vorhandenen Marktes, auf dem diese wieder verkauft werden können, so die BaFin.

Die Projekte, die über Initial Coin Offerings finanziert werden sollen, seien häufig nach den Hinweisen der BaFin in einem sehr frühen experimentellen Stadium und entsprechend unerprobt. Auch seien die Angaben der Anbieter häufig ungenügend und Anlegern würde es aufgrund fehlender gesetzlicher Vorschriften und mangelnder Transparenz schwer fallen, die Identität, Seriosität und Bonität der Anbieter von Token zu prüfen.

Auch sei häufig ein Risiko gegeben, dass es sich um ein betrügerisches Konzept handelt.

Auch EU-Börsenaufsicht, ESMA, warnt vor Initial Coin Offerings

Nach der BaFin hat auch die europäische Börsenaufsicht ESMA vor Initial Coin Offering gewarnt und darauf verwiesen, dass diese mit hohen Risiken verbunden seien. Für Anleger bestehe das Risiko des Totalverlustes. ICOs sind auch nach Auffassung der ESMA unreguliert, intransparent und technologisch nicht getestet. Bei den Kursen von im Rahmen von ICOs ausgebenden Token sei eine extrem hohe Volatität gegeben und die Produkte sein anfällig für Betrug und Geldwäsche.

Der Erwerb von Coins bzw. Token im Rahmen von Initial Coin Offerings ist daher für Anleger mit sehr hohen Risiken verbunden.

Erst kürzlich hatte im Bereich der Kryptowährungen der Fall OneCoin Aufsehen erregt. Von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden wird bei OneCoin der Verdacht des Betruges im Hinblick darauf erhoben, dass Anleger durch falsche Darstellungen dazu bewegt wurden, Kapital in die Kryptowährung OneCoin zu investieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Investoren, die im Bereich von Initial Coin Offerings bzw. Kryptowährung investieren wollen oder die bereits Kapital eingesetzt und Schäden erlitten haben.

17.11.2017