Letzte Woche hat ein Strafprozess gegen ein Ehepaar wegen Anlagebetruges vor dem Landgericht München II begonnen.

Gemäß der Anklage soll Anlegern vorgespiegelt worden sein, dass das von ihnen eingezahlte Kapital für Spekulationsgeschäfte verwendet wird.

Den Anlegern sei dargestellt worden, dass die Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals gesichert sei und im Übrigen wurde auch noch eine Mindestverzinsung versprochen.

Auf dieser Grundlage wurden dann Verträge mit Anlegern unter der Bezeichnung „Wachstumsfinanzierung“ , „Anschubfinanzierung“ oder „Darlehen“ abgeschlossen. Dabei wurden die Verträge in Possenhoffen am Starnberger See an dem der Sitz der GmbH der Anklagte war, von den Eheleuten unterzeichnet.

Nach den Feststellungen der Ermittlungsbehörden waren die eingezahlten Beträge zu keinem Zeitpunkt gesichert und das zur Verfügung gestellte Kapital soll nicht in Spekulationsgeschäfte investiert worden sein, sondern zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts und zur Begleichung sonstiger Verbindlichkeiten verwendet worden sein.

Auf Grundlage der Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden kann die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen das angeklagte Ehepaar Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung, insbesondere wegen Betruges durchsetzen lassen.

Betroffene Geschädigte, die Verträge mit dem Namen Wachstumsfinanzierung, Anschubfinanzierung oder Darlehen abgeschlossen haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hinsichtlich einer Beratung bzw. Prüfung der Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche wenden.

 

Stand: 20.09.2016