Von der Vivier and Company Ltd., Auckland, Neuseeland, auch handelnd unter der Firmierung Vivier & Co. werden über die Seite vivierco.com in deutscher Sprache Sparkonten mit Erträgen …., die über dem Durchschnitt liegen, ohne Volatilitätsrisiko und Girokonten, ….., Kartendienstleistungen, Online Banking, internationale Geldtransfers, Treuhandkonten und Multi-Währung-Investitionskonten“ offeriert.

Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt die Vivier and Company Ltd. aber über keine Erlaubnis der Behörde gemäß dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland.

Außerdem steht die Vivier and Company Ltd. auch nicht unter der Aufsicht der BaFin. Die Vivier and Company Ltd., verfügt insbesondere für angeboten Sparkonten mit überdurchschnittlichen Erträgen über keine Erlaubnis der BaFin. Soweit ein Unternehmen über keine Erlaubnis verfügt, sollte man Vorsicht walten lassen.

Optionen für Anlagen die Zahlungen an die Vivier and Company Ltd. geleistet haben

Anleger, die der Vivier and Company Ltd. schon Kapital, insbesondere für Sparkonten, zur Verfügung gestellt haben und Kapital nicht zurückerhalten oder sonstige Schwierigkeiten haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen.

Denn wenn Einlagengeschäfte betrieben werden und die Gesellschaft dafür über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.

Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren Verantwortlich gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger der Vivier and Company Ltd. können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 20.11.2019