Von der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH, Landshut, war Anlegern der Erwerb von Genussrechten angeboten worden.

Anleger konnten über eine Einmalzahlung mit einer Mindestbeteiligung von € 3.000,00 Genussrechte erwerben. Die Mindestlaufzeit betrug sieben Jahre, individuell für jeden Anleger. Anlegern wurde ein Ertrag von 6 % versprochen.

Die Gesellschaft soll über Internetpräsenzen nicht mehr erreichbar sein, Mails würden zurückkommen. Telefonnummern seien abgemeldet, so ein Bericht in investmentcheck.de vom 11.12.2018.

Das Kapital der Anleger sollte in Unternehmensbeteiligungen investiert werden. Geschäftsgegenstand der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH ist insbesondere die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art sowie die Beteiligung an Projekten und die Ausstattung von klein- und mittelständischen Unternehmen mit Eigenkapital, soweit eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz nicht erforderlich ist.

Der Geschäftsführer der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH habe neben den Anlagen in Genussrechten der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH Anlegern auch Anlagen in Form von Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und stille Gesellschaften offeriert, wobei als Emittentin auch eine VG Capital Investors UG aufgetreten sei.

Was sind Genussrechte?

Genussrechte stellen eine eigene Art von Unternehmensbeteiligungen dar, die mit hohen Risiken verbunden sind.

Der Erwerber von Genussrechten stellt dem Unternehmen in der Regel Eigenkapital zur Verfügung, wobei die Käufer aber nicht Eigentümer der Vermögensgegenstände werden, die von dem Kapital erworben werden. Käufer von Genussrechten bzw. Genussscheinen erhalten vielmehr eine Forderung gegenüber der Gesellschaft in Form von bestimmten Vermögensrechten. Häufig wird auch vereinbart, dass Ansprüche aus Genussrechten nachrangig nach den Forderungen anderer Gläubiger sind.

Eine Anlage in Genussrechten bzw. Genussscheinen ist daher mit hohen Risiken verbunden.

Möglichkeiten für Anleger der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH

Anleger, die Genussrechte der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH erworben haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten sich für sie ergeben. Wenn eine Anlagegesellschaft nur schwer oder nicht mehr erreichbar ist, ist dies erfahrungsgemäß kein gutes Zeichen und es können Verluste drohen.

Wenn ein Anleger eine sichere Anlage, insbesondere auch zum Zweck seiner Altersvorsorge, abschließen wollte, kann die Empfehlung einer derartigen Anlage in Form des Erwerbs von Genussrechten einen Beratungsfehler und damit einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Im Übrigen kann sich auch ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung ergeben, wenn ein Anleger von einem Berater falsch oder unvollständig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage in Genussrechte aufgeklärt worden ist.

Für Anleger, die eine sichere Anlage tätigen wollten, kann sich auch die Frage stellen, wie eine derartige Anlage in Genussrechten vorzeitig beendet werden kann.

Es muss auch in jede Einzelfall geprüft werden, ob sich gegen andere Beteiligte oder Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Genussrechte der vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH erworben haben.

Auch Anleger die bei der VG Capital Investors UG Anlagen in Form von Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen oder stillen Gesellschaften abgeschlossen haben und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Stand: 17.12.2018