Hinsichtlich der Weber Capital mit angeblichem Sitz in London hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Aktien der Klarna Bank AB anbietet, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlich worden ist.

Anleger werden laut der BaFin telefonisch oder per Mail von der Weber Capital kontaktiert und diese ist auch die Betreiberin der Webseite webercapitalltd.com.

Gemäß Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung dürfen Wertpapiere, wie Aktien, nur mit einem von einer Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekt angeboten werden. Von der Weber Capital wurde für das Angebot derartiger Aktien kein Prospekt veröffentlich, so die BaFin.

Wertpapiere, wie Aktien, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur dann angeboten werden, wenn ein von der BaFin zuvor gebilligter Prospekt veröffentlich worden ist.

Wenn ein Prospekt falsche oder unvollständige Angaben enthält oder ein Prospekt nicht veröffentlicht worden ist, kann sich für ein Anbieter und Emittenten eine Haftung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WPpG) ergeben.

Im Übrigen stellt ein Verstoß gegen die Prospektpflicht auch eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von der BaFin mit Geldbußen geahndet werden.

Optionen für Anleger der Weber Capital

Wenn Anlegern Aktien der Klarna Bank AB von der Weber Capital bzw. deren Mitarbeitern angeboten wurden, ohne dass dafür ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht worden ist, kann sich für einen Anleger unter gewissen Bedingungen ein Anspruch gegen den Anbieter und Emittenten auf Erstattung des Erwerbspreises gegen Übernahme der Anlagen ergeben.

Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anleger werden auch in vielen Fällen von Mitarbeitern derartiger Gesellschaften telefonisch kontaktiert und ihnen wird, teilweise auch mit unseriösen Gewinnversprechen, der Kauf derartiger Aktien empfohlen. Je nach Fallgestaltung kann in derartigen Fällen auch eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung gegeben sein.

Auch eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung ist eine Finanzdienstleistung, die nur mit einer Genehmigung der BaFin erbracht werden darf. Im Falle des unerlaubten Betreibens einer Anlageberatung oder Anlagevermittlung können sich für einen Anleger ebenfalls Schadensersatzansprüche ergeben.

Auch ist denkbar, dass sich weitere Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Kapital der Weber Capital für den Erwerb von Aktien der Klarna Bank AB zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 13.01.2022