Von der Onlinehandelsplattform TradeLTD werden vor allem Anlagen in Form eines Forex-Handels angeboten. Es wird auch ein Handel in Aktien offeriert.

Zum Forex-Markt wird auf der Homepage dargestellt, dass immer Währungen paarweise gehandelt werden. Auf der Homepage von tradeltd wird damit geworben, dass Kunden mit äußerster Professionalität behandelt werden und man sich bemüht, Kunden zu den besten und höchsten Gewinnniveaus zu führen.

Es werden auch verschiedene Kontenformen mit verschiedenen Leistungen angeboten, aktuellen ein Standard-Account, ein Silber-Account, ein Gold-Account und ein Platin-Account mit unterschiedlichen Einzahlungshöhen, Hebeln und Spreads.

Warnhinweis der FCA

Die Financial Conduct Authority (FCA), die britische Aufsichtsbehörde warnt davor, dass von der TradeLTD Produkte in Großbritannien ohne Erlaubnis der Behörde angeboten werden.

 Warnhinweise der BaFin

Hinsichtlich der Handelsplattform TradeLTD und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht bedeuten, dass die TradeLTD unseriös ist.

Möglichkeiten für Anleger

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die TradeLTD, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.

Soweit von der TradeLTD bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.

Anleger die bei der Internethandelsplattform tradeltd investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.

Stand: 28.01.2020