Gegen Verantwortliche der Internethandelsplattform TradeInvest90 sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Im Rahmen von länderübergreifenden, strafrechtlichen Ermittlungen fanden 35 Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Ländern in Europa statt, so ein leitender Oberstaatsanwalt einer deutschen Staatsanwaltschaft.

Verhaftung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten

Die Ermittlungen richten sich gegen Verantwortliche mehrerer Handelsplattformen, so auch gegen Verantwortliche der Internethandelsplattform TradeInvest90. Es gab auch eine Verhaftung.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Daten sichergestellt. Auch wurden Vermögenswerte beschlagnahmt.

 Die Methode

Anleger werden ungebeten über das Telefon oder das Internet angeworben und von Telefonverkäufern zu hohen Einzahlungen verleitet. Anlegern ist dabei vorgespiegelt worden, dass bei einem Handel in binären Optionen oder auch in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) kaum Risiken bestünden.

Durch das Ausweisen von vermeintlichen Gewinnen werden Anleger dann zu weiteren, höheren Einzahlungen veranlasst. Sofern Anleger dann eine Auszahlung wünschen, erfolgt diese nicht und die Telefonverkäufer versuchen, die Kunden von Auszahlungsforderungen abzuhalten. So sind auch entsprechende Plattformen, wie etwa die Internethandelsplattform TradeInvest90, anscheinend mit einer Software betrieben worden, die Kurse von einzelnen Trades im Sinne der Täter beeinflusst hat.

Es besteht der Verdacht, dass das Tradingkonto, das der Anleger auf der Handelsplattform einsah, nur fungiert ist und die Gelder nicht in Trades angelegt wurden.

Warnhinweise der BaFin und der Polizei vor Handelsplattformen

Hinsichtlich der TradeInvest90 und anderer Internethandelsplattformen warnt die BaFin bereits seit einige Zeit davor, dass eine größere Anzahl von unseriösen Handelsplattformen Anleger ansprechen. Die BaFin und auch die Polizei warnt davor, dass bei zahlreichen Handelsplattformen der Verdacht der organisierten Kriminalität bestehen würde.

Anlegern werden von Betreibern derartiger Handelsplattformen Kapitalanlagen mit der Chance auf hohe Gewinne offeriert. Derartige Angebote sind aber in Deutschland regelmäßig nicht erlaubt. Daher wird auch von der BaFin und der Kriminalpolizei zur äußersten Vorsicht geraten.

Auch die Handelsplattform TradeInvest90 verfügt über keine Erlaubnis der BaFin.

Möglichkeiten für Anleger

Soweit von der Handelsplattform TradeInvest90 Anlegern Anlagen angeboten wurden, ohne dass die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. eines Eigenhandels ergeben.

Im Fall des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. eines Eigenhandels, können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst, als auch deren verantwortliche Personen bzw. Organe gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Soweit auch Staatsanwaltschaften in Deutschland in strafrechtliche Ermittlungen gegen die Tradingplattformen, insbesondere auch die Tradingplattform TradeInvest90, eingebunden sind, besteht auch die Möglichkeit, über eine Strafanzeige oder eine Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Erkenntnisse über die Betrugsvorwürfe und die Verantwortlichen der Tradingplattform zu gewinnen. Auf dieser Grundlage kann auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der Tradingplattform TradeInvest90 durchzusetzen.

Anleger, die der Tradingplattform TradeInvest90 Kapital zur Verfügung gestellt haben und dieses nicht zurückerhalten haben, wird empfohlen, einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung zu beauftragten, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt Anleger, die über Tradingplattformen, die den Handel in binären Optionen oder Differenzkontrakten angeboten hatten, geschädigt wurden.

Stand: 16.07.2019