Gegenüber der Tix Automobil eG, 54666 Irrel, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abzuwickeln.

Von der Tix Automobil eG wurde offeriert, Kapital als Darlehen entgegen zu nehmen. Nach Ansicht der BaFin wurden damit unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen und das Einlagengeschäft betrieben. Über eine erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die Tix Automobil eG nicht.

Nach Mitteilung der BaFin gilt die Anordnung der Rückabwicklung auch, soweit von der Tix Automobil eG mit Darlehensgebern eine Umwandlung von Darlehensverträgen in Genossenschaftsbeteiligungen vereinbart worden sei.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Geschäftsgegenstand der Tix Automobil eG ist der Handel, sowie die Vermietung & Leasing von Fahrzeugen aller Art.

Optionen für Darlehensgeber, die der Tix Automobil eG Kapital zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die der Tix Automobil eG Kapital als Darlehen zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob und welche Möglichkeiten für Sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Soweit nach Ansicht der BaFin von der Gesellschaft ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben worden ist, kann sich ein Schadensersatzanspruch durchsetzen lassen. Im Fall des Betreibens von unerlaubten Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch ihre Organe auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG haften.

Betroffene Anleger, die der Tix Automobil eG Darlehen zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

04.06.2018