Nach Mitteilung der BaFin ist die Verfügung vom 28.10.2016, mit gegenüber Herrn Thorsten Cierniak die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet wurde, bestandskräftig.

Wie berichtet, hatte die BaFin eine Abwicklungsverfügung erlassen, da nach ihrer Ansicht Herr Cierniak mit der Annahme von Geldern auf Basis von „Zeichnungsscheinen für Anleihe-Kapital“ unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben hat.

Anleger, die Kapital an Herrn Thorsten Cierniak, Königsbach-Stein, bezahlt haben und ihr Kapital nicht zurückerhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, die eingezahlten Gelder wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

Stand: 20.12.2016