Gegen die Verantwortlichen der Wurstwelten GmbH, Bielefeld, sind strafrechtliche Ermittlungen, u. a. wegen des Verdachts des Betruges anhängig.

Wie berichtet, hat die Wurstwelten GmbH Anlegern offeriert, ihr Kapital als Privat-Darlehen gegen das Versprechen von hohen Zinsen zur Verfügung zu stellen.

Betroffene Anleger haben bei Fälligkeit der Darlehen keine Rückzahlungen mehr erhalten bzw. auch seit längerer Zeit keine Zinszahlungen mehr.

Zwar gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Wenn sich aber der Verdacht des Betruges im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen bestätigt, kann auch für Anleger ein entsprechender zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung begründet sein.

Wie dargestellt, hatte auch die BaFin gegenüber der Wurstwelten GmbH angeordnet, dass unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen. Das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften ist nach § 54 KWG auch strafbar.

Investoren, die der Wurstwelten GmbH Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten, um das eingezahlte Kapital wieder zu erhalten, an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

19.02.2018