Vom Internetportal Sparpiloten werden Anlegern in Deutschland Festgeldanlagen von verschiedenen Europäischen Banken mit dem Versprechen hoher Zinsen angeboten.

Die angebotenen Zinssätze sind im Vergleich zum normalen Kapitalmarktniveau um einiges überhöht, so dass zu vermuten ist, dass die Angebote unseriös sind.

 Warnung von Finanztest

Die Zeitschrift Finanztest warnt ebenfalls vor Anlagen bei Sparpiloten.

Ein Anrufer würde sich als Salesmanager der Elektronik Service AG aus Zug in der Schweiz vorstellen, die in Deutschland über „Sparpiloten.ch“ Topzinsen anbiete und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geleistet sei, so Finanztest.

Dies stimmt aber nach Angaben von Finanztest nicht, wie die BaFin auf Nachfrage erklärt habe.

Nach Aussage von Finanztest wüssten auch Banken, von denen über Sparpiloten angeblich Festgeldanlagen angeboten werden, nichts davon.

Warnung im SWR vor Anlagen von Sparpiloten

Auch im SWR wird vor „Betrug mit angeblichem Festgeld“ bei Sparpiloten gewarnt. Das Portal werbe mit Zusammenarbeiten mit großen europäischen Banken und weise auf eine Einlagensicherung hin, wie der SWR zu berichten weiß.

Anlegern seien Zinsen von 2,45 % angeboten worden.

Nach Abschluss des Festgeldvertrages sei die Webseite aber nicht mehr erreichbar gewesen.

Möglichkeiten für Anleger

Soweit Anleger hier mutmaßlich betrügerisch geschädigt worden sind, kann sich die Möglichkeit ergeben, gegen Verantwortliche von Sparpiloten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen. Anlegern, die Anlagen bei Sparpiloten abgeschlossen habe, wird geraten, durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen zu lassen, welche Ansprüche sich für sie durchsetzen lassen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Kapital über Sparpiloten investiert haben.

11.05.2018