Wie zu erfahren war, ist nach einem Insolvenzantrag über das Vermögen der Solar 9580 e. K. – Inh. Reiner Hamberger ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Gläubiger können somit Ansprüche gerichtlich nicht mehr gegen die Solar 9580 e. K. – Inh. Reiner Hamberger durchsetzen. Soweit Anleger angebliche Solarmodule von der Solar 9580 erworben haben und soweit diese bereits einen Titel erstritten haben, können sie Ansprüche daraus nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.

Sie sind vielmehr nun darauf angewiesen, nach einer endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Im Insolvenzverfahren werden, soweit Vermögenswerte vorhanden sind, diese gesichert und dann verwertet, damit dann ggf. entsprechende Erlöse den Gläubigern für eine anteilige Befriedigung zur Verfügung stehen.

Anleger, die vermeintlich Solarmodule von der Solar 9580 erworben haben und diesbezüglich noch Forderungen gegen die Gesellschaft bzw. Herrn Hamberger als Inhaber durchsetzen wollen, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen zustehen, damit diese dann nach einer endgültigen Eröffnung im Insolvenzverfahren angemeldet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Gläubiger der Solar 9580 e. K., Inhaber Reiner Hamberger.

Stand: 17.02.2017