Über das Vermögen von Herrn Reiner Hamberger als Inhaber der Einzelfirma Solar 9580 e. K. ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen in diesem Insolvenzverfahren anzumelden.

Nachdem seit einiger Zeit keinerlei Pachtzahlungen mehr geleistet wurden und strafrechtliche Ermittlungen anhängig sind und es auch in den Medien Berichte gab, dass es an Adressen, die in Pachtverträgen genannte waren, keinerlei Solaranlagen vorhanden waren und eine Insolvenz zu befürchten war, hat sich dies nun bewahrheitet

Möglichkeiten für Anleger

Zum einen kann die Möglichkeit bestehen, dass Forderungen der Anleger in dem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Diesbezüglich sollten sich Anleger an eine im Kapitalanlagerecht versierte Kanzlei wenden, um prüfen zu lassen, welche Forderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Sofern Anlegern Anlagen in Form des Erwerbs einer Solaranlage von der Solar 9580 e. K., Inh. Reiner Hamberger von einem Berater empfohlen worden ist, kann auch die Möglichkeit bestehen, dass sich ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung gegen den Berater begründen lässt.

Ein Berater ist verpflichtet, über die Hintergründe und vor allem Risiken einer derartigen Investition aufzuklären. Ebenfalls muss die Plausibilität des Anlagekonzepts geprüft werden. Wenn die Beratung und Aufklärung fehlerhaft war oder auch die Plausibilität nicht ordnungsgemäß geprüft wurde, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen. Ein derartiger Schadensersatzanspruch kann auch völlig unabhängig von einem Insolvenzverfahren durchgesetzt werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.

Stand: 23.03.2017