Gegenüber der Smart Choice Zone L.P. (Plattform: Toroption) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Von der Smart Choice Zone L.P. wurde auf der von ihr betriebene Handelsplattform www.toroption.com Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Währungen und Rohstoffe offeriert. Soweit die Smart Choice Zone L.P. den Kunden einen Zugang zu den offerierten Optionen und Differenzkontrakten verschafft hat, hat sie nach Ansicht der BaFin den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.

Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin hat die Smart Choice Zone L.P. nicht verfügt.

Möglichkeiten für Anleger, die der Smart Choice Zone L.P. Kapital zur Verfügung gestellt haben

Die Sozietät Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits Anleger, die über vergleichbare Handelsplattformen, wie etwa Weiss Finance, Anlagen abgeschlossen haben.

Mit betroffenen Anlegern sollen Interessengemeinschaften aufgebaut werden, um effektiv Ansprüche von Anlegern durchsetzen zu können.

Sofern ein grenzüberschreitender Eigenhandel ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wird, ist dies zum Einen strafbar und außerdem kann sich für Anleger auf die Möglichkeit zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs ergeben.

Betroffene Anleger, die der Smart Choice Zone L.P. Kapital über die Handelsplattform www.toroption.com zur Verfügung gestellt haben und wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, um die investierten Gelder wieder zurückzuerhalten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 06.12.2018