Über das Vermögen der S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, wurde nun ein Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Damit ist eine weitere Gesellschaft der S&K-Gruppe vom Konkurs betroffen.

Von der S&K-Gruppe wurde im Jahre 2011 der geschlossene Fonds S&K Investment Plan GmbH & Co. KG aufgelegt. Dabei sollte das Kapital der Anleger nicht nur für Immobiliengeschäfte verwendet werden, sondern auch der S&K Gruppe für deren weitere Entwicklung zur Verfügung gestellt werden.

Gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe ist seit einiger Zeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue anhängig.

Aus diesem Grund können daher auch unter Umständen, wenn sich entsprechende Vorwürfe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bestätigen, Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen der S&K Firmengruppe wegen unerlaubter Handlung durchgesetzt werden. Für Geschädigte besteht dann auch die Chance, völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren, auf Vermögenswerte, die von den Ermittlungsbehörden sichergestellt worden sind, zugreifen zu können.

Auch wenn Anlegern eine Anlage in der S&K Investment Plan GmbH & Co. KG von Beratern oder Vermittlern empfohlen worden ist, können sich ggf. auch Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. Vermittler durchsetzen lassen, wenn die Anleger falsch über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind. Auch dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Im Übrigen unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der S&K Investment Plan GmbH & Co. KG.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger weiterhin bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen sowie wegen fehlerhafter Aufklärung bzw. fehlerhafter Beratung.

Stand: 31.07.2013