Zwischenzeitlich sind hinsichtlich verschiedener Gesellschaften der S&K Unternehmensgruppe aufgrund von Insolvenzanträgen vorläufige Insolvenzverfahren anhängig. Betroffen sind die Gesellschaften Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co., Deutsche Sachwerte Emissionshaus AG, Asset Trust AG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG sowie auch die S&K Investment GmbH & Co. KG.

Im Übrigen sind auch vorläufige Insolvenzverfahren über mehrere Gesellschaften der Firmengruppe United Investors anhängig.

Aber für Anleger bestehen auch trotz der Insolvenzverfahren und auch unabhängig davon, Chancen, das verlorene Kapital auf anderem Weg zu realisieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zahlreiche verantwortliche Personen, u. a. wegen des Vorwurfs des Betruges. Es besteht daher auch die Möglichkeit, dass sich gegen verschiedene Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen. Soweit die Staatsanwaltschaft auch Vermögenswerte von Personen sichergestellt haben sollte, besteht somit für Geschädigte die Möglichkeit, dann auf diese Vermögenswerte über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches unabhängig von Insolvenzverfahren zugreifen zu können.

In den Fällen, in denen die Anlagen Geschädigten von Beratern oder Vermittlern empfohlen worden sind, besteht im Übrigen auch die Möglichkeit, gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung von Beratungs- bzw. Aufklärungspflichten durchzusetzen, um auf diesem Weg das eingesetzte Kapital wieder zu erhalten

Ob und inwieweit betroffene Anleger in den Insolvenzverfahren Rückflüsse erhalten können, wird sich zeigen müssen. Dies kann auch davon abhängig sein, ob und was aus den von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögensgegenständen an Werten in die jeweilige Insolvenzmasse fließt.

Sobald definitive Insolvenzverfahren eröffnet worden sind, können Geschädigte dann auch in dem für Sie relevanten Verfahren Ansprüche anmelden. Ob und welche Forderungen Geschädigte, insbesondere auch Anleger, die sich als Gesellschafter bzw. Kommanditist beteiligt haben, anmelden können, bedarf vorab einer gründlichen rechtlichen Prüfung.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung der Geltendmachung von Forderungen in dem Insolvenzverfahren.

Auch hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Handlung und wegen fehlerhafter Beratung unterstützt die Kanzlei betroffene Geschädigte.

Stand: 13.05.2013