In dem Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft im Betrugsfall der S&K-Gruppe wurde gegen sieben Beschuldigte die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 23.12.2013 mitgeteilt hat.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und darüber hinaus wegen schweren Untreue bzw. Anstiftung zur Untreue dringend verdächtig.

Gegen die Verantwortlichen der S&K-Firmengruppe ist seit einiger Zeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges anhängig.

Neben den beiden Hauptbeschuldigten befinden sich nun noch fünf weitere Beschuldigte nach wie vor in Untersuchungshaft. Außerdem wird noch gegen weitere 80 Beschuldigte ermittelt.

Nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die übrigen Beschuldigten im Wesentlichen der Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug dringend verdächtig.

Den Beschuldigten wird nach Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Wesentlichen vorgeworfen, dass die Anleger der S&K-Gruppe dadurch getäuscht worden sind, dass ihnen vermittelt wurde, dass mit den von ihnen eingezahlten Geldern im Rahmen der aufzulegenden Fonds Gewinne realisiert werden sollten, während tatsächlich beabsichtigt gewesen sei, die Gelder für die Ausgestaltung das von den Beschuldigten der S&K-Gruppe unterhaltenen Schneeballsystems zu verwenden.

Auf Grundlage dieser strafrechtlichen Vorwürfe ist es denkbar, dass Geschädigte gegen verschiedene Verantwortliche der S&K-Firmengruppe zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchsetzen können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 03.01.2014