Auf der Webseite von silberstein-investments.com wird dargestellt, dass silberstein-investments um Anlageprodukte mit weit über dem Marktdurchschnitt liegenden Zinssätzen anbieten zu können, neben deutschen Banken auch Anlageprodukte in ganz Europa erwähnt und im Gegensatz zu anderen Vergleichsportalen die Kunden nicht mit ihren Konten ins Ausland verwiesen werden, sondern alle gekauften Anlageprodukte zentral auf ihrem silberstein Investment-Konto erhalten.

Bezüglich Festgeldanlagen wird auf der Homepage weiter darauf verwiesen, dass Einlagen bis zu € 100.000,00 durch eine europäische Einlagensicherung abgesichert seien. Welche Absicherung dies genau sein soll, wird nicht genannt.

Hinsichtlich Aktien wird darauf verwiesen, dass der Aktienmarkt ein Marktsegment des Kapitalmarktes sei, dass den börslichen und außerbörslichen Handel mit Aktien umfasst.

Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass die Strategie von silberstein-investments auf drei Prinzipien basiert, nämlich, dass man dem Kunden eine erstklassige Beratung bieten will und man das am meisten geschätzte und respektierte Unternehmen der Branche sein will und dass man nach nachhaltigem Wachstum streben will und man bis über die Vermögensverwaltung bis zum Investmentbanking umfassende Vermögenslösungen unter einem Dach vereinen will.

Konkreter Warnhinweis der BaFin zu silberstein-investments.com

Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt die Behörde gegen die Betreiber der Webadresse silberstein-investments.com.

Die BaFin verweist darauf, dass die Betreiber der silberstein-investments.com keine Erlaubnis der Behörde zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen haben und auch nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Die Inhalte und Informationen auf der Webseite würden den Schluss zulassen, dass unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden, so die BaFin.

Möglichkeiten für Anleger der silberstein-investments

Soweit nach dem Hinweis der BaFin von der silberstein-investments Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin erbracht werden, können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft der Plattform als auch die verantwortlichen Personen auf Schadensersatz haften.

Anleger, die bei silberstein-investments Anlagen getätigt bzw. Kapital investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, ob sich für sie Ansprüche ergeben, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

23.04.2021