Über das Vermögen der Sachwert-Schmiede GmbH, 68542 Heddesheim, ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sofern ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, können Gläubiger Ansprüche gegen die Sachwert-Schmiede GmbH nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend machen. Anleger müssen daher in jedem Fall mit Verlusten rechnen.

 

Die Sachwert-Schmiede GmbH hatte Anlegern offeriert, über Darlehen Kapital gegen das Versprechen von Zinsen und einer unbedingten Rückzahlung zur Verfügung zu stellen.

Wie berichtet, hat die Gesellschaft damit unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben, ohne über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen und die BaFin hatte daher die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Geschäftes angeordnet.

Wie wir bereits dargestellt hatten, kann aber die Möglichkeit bestehen, völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Sachwert-Schmiede GmbH oder gegen die Beraterin oder den Berater, die einem Anleger den Abschluss eines Darlehens empfohlen haben, durchzusetzen.

Die Geschäftsführung der Sachwert-Schmiede GmbH kann auch wegen des Betreibens von Einlagengeschäften persönlich auf Schadensersatz haften.

Die Begründung eines Schadensersatzanspruches gegen einen Anlageberater ist möglich, wenn Anleger, die der Sachwert-Schmiede GmbH ein Darlehen gewährt haben, unzureichend über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind oder auch der Berater die Plausibilität des Anlagekonzepts nicht ausreichend geprüft hat.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Gläubiger bzw. Geschädigte, die der Sachwert-Schmiede GmbH Kapital überlassen haben.

Stand: 09.12.2015