Wie zu erfahren war, ist auf einen Insolvenzantrag über das Vermögen des Dachfonds Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Reefer-Flottenfonds wurde im Jahre 2006 emittiert und Anleger konnten sich als Kommanditist beteiligen. Der Reefer-Flottenfonds war ein Dachfonds, der wiederum in verschiedene Schifffonds, investiert hat.

Betroffen von der Schieflage der Reefer-Flotte sind auch einzelne Schifffahrtsgesellschaften, nämlich

  • Santa Maria Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Santa Lucia Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Polarlight Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Luzon Strait Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Lombok Strait Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Esmeralda Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Emerald Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Elvira Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Eastern Bay Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
  • Comoros Stream Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG.

 

Möglichkeiten für Anleger

Sobald ein endgültiges Insolvenzverfahren über den Dachfonds Reefer-Flottenfonds sowie über die einzelnen Schifffahrtsgesellschaften eröffnet wird, können Gläubiger Ansprüche nur noch in dem Insolvenzverfahren gegen die Gesellschaft geltend machen. Ob ein Anspruch gegeben ist und angemeldet werden kann, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Rückforderung von Ausschüttungen

Anlegern haben Ausschüttungen von der Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG erhalten. Es kann das Risiko bestehen, das der Insolvenzverfahren Anleger zu Rückzahlungen der Ausschüttungen auffordert.

Eine Pflicht zur Rückzahlung kann sich ergeben, wenn die Auszahlungen nicht durch Gewinne der Fondesgesellschaft gedeckt waren. Allerdings müssen regelmäßig noch weitere Voraussetzungen vorliegen, damit ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückforderungen von Ausschüttungen begründet ist. Dies muss auch in jedem Einzelfall geprüft werden. Sofern Anleger wegen der Rückforderung von Ausschüttungen kontaktiert werden, sollten sie dieser Forderung nicht ohne anwaltliche Prüfung nachkommen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger der Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG.

Stand: 11.02.2019