Anfang September fanden die Gesellschafterversammlungen der verschiedenen POC-Fonds statt.

Zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten, nämlich der Beschlussfassung über die Darlehensgewährung an die COGI LP aus Mitteln bzw. Rückzahlungen der Gesellschaften (TOP 5) sowie der Beschlussfassung über die weitere Darlehensaufnahme und weitere Darlehensgewährung an die COGI LP (TOP 6) gab es folgende Ergebnisse:

Die Gesellschafter der POC Eins GmbH & Co. KG stimmten ebenso wie die Gesellschafter der POC Growth Zwei GmbH & Co. KG mehrheitlich zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 mit nein.

Die Gesellschafter der POC Zwei GmbH & Co. KG, der POC Growth GmbH & Co. KG sowie der POC Growth 3 GmbH & Co. KG stimmten zu den Tagesordnungspunkten 5 mit ja und zu dem Tagesordnungspunkt 6 mit „nein“. Die Gesellschafter der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG stimmten zu beiden Tagesordnungspunkten mit „ja“.

Wie berichtet, hatte die Kanadische Headgesellschaft, die COGI LP, am 25.08.2015 einen Antrag auf Eröffnung nach dem Companies Creditors Arrangement Act (CCAA) gestellt.

Nachdem die Gesellschafter von zwei POC-Fonds nun zum Tagesordnungspunkt 5 mit „nein“ gestimmt haben, wird gemäß der Geschäftsführung von den kanadischen Anwälten mit dem Gericht unter der finanzierenden Bank über die weitere Durchführung dieses Verfahrens verhandelt.

Ob dieses Verfahren im Hinblick darauf, dass zahlreiche Anleger Ausschüttungen nicht zurückzahlen und auch der Tagesordnungspunkt 5 abgelehnt wurde, weitergeführt werden kann, ist völlig offen.

Nach wie vor ist auch kein plausibles Sanierungskonzept präsentiert worden.

Seitens der Geschäftsführung wird lediglich darauf verwiesen, dass die schlechte wirtschaftliche Situation auf der negativen Entwicklung des Öl- und Gaspreises beruht.

Auch eine ausdrückliche Mittelverwendungskontrolle hinsichtlich der von Anlegern geleisteten Rückzahlungen soll es nicht geben.

Es bleibt nun die weitere Entwicklung des sog. CCAA-Verfahrens abzuwarten.

 

Stand: 06.10.2015