Über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH ist mit Beschluss des AG Itzehoe vom 01.05.2014 nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Nach Angaben des Gerichts ist die PROKON sowohl zahlungsunfähig, als auch überschuldet.

Nach den Feststellungen des Gerichts besteht eine Liquiditätsundeckung von ca. 95%.

Fälligen Verbindlichkeiten der PROKON in Höhe von € 391 Mio. stehen liquide Mittel von € 19 Mio. gegenüber.

Eine Schließung dieser Liquiditätslücke kommt nicht in Betracht, so dass eine Zahlungsunfähigkeit gegeben wäre.

Nach Aussagen des Insolvenzgerichts war die PROKON zudem auch überschuldet, da das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr gedeckt habe und eine Fortführung nach den momentanen Umständen unwahrscheinlich sei.

Gläubiger der PROKON wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Nach Aussage des Gerichts und des Insolvenzverwalters sind dabei auch Forderungen von Genussrechtsinhabern nicht nachrangig.

Somit können auch Inhaber von Genussrechten ihre Forderungen als normale Insolvenzgläubiger in dem Insolvenzverfahren anmelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Forderungen und vertritt deren Interessen im Insolvenzverfahren.

Stand: 02.05.2014