Nach übereinstimmenden Presseberichten hat der Insolvenzverwalter den Gründer und Geschäftsführer von Prokon freigestellt.

Der Insolvenzverwalter habe dies nach den Presseberichten damit begründet, dass eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen sei.

Auch von der Geschäftsführung von sämtlichen Tochtergesellschaften von Prokon sei der Geschäftsführer entbunden worden.

Nach Aussage des Insolvenzverwalters sei auch die Umwandlung von Prokon in eine Genossenschaft in einem vorläufigen Insolvenzverfahren rechtlich ausgeschlossen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Dabei berät unsere Kanzlei auch hinsichtlich der Frage, ob sich außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Stand: 03.04.2014