Nachdem gegen die Verantwortlichen der Premium Safe Anklage erhoben worden ist, hat die Staatsanwaltschaft nun auch veröffentlicht, dass Vermögenswerte zum Zwecke der Verteilung an Geschädigte sichergestellt worden sind.

Geschädigte Anleger wurden außerdem aufgefordert mitzuteilen, welche Ansprüche sie geltend machen.

Wie bereits berichtet, kann für Anleger, die Anlagen bei der Premium Safe, insbesondere etwa bei der Premium Safe Ltd. & Co. Vermögensverwaltungs KG, abgeschlossen haben, die Möglichkeit bestehen, über ein Vermögensabschöpfungsverfahren einen Rückfluss zu erhalten.

Es müssen aber entsprechende Ansprüche im dem Strafverfahren geltend gemacht werden. Andernfalls erhalten Anleger auch keine Entschädigung bzw. sichergestellte Vermögenswerte verbleiben beim Staat.

Zu einem späteren Zeitpunkt müssen dann Ansprüche in dem Vermögensabschöpfungsverfahren noch glaubhaft gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Geschädigten bei der Geltendmachung von Ansprüchen in dem strafrechtlichen Vermögensabschöpfungsverfahren bzw. auch bezüglich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Wie bereits berichtet, kann neben einer Haftung von Verantwortlichen auf Schadensersatz auch die Möglichkeit bestehen, dass Anlageberater auf Schadensersatz haften, wenn Anleger fehlerhaft und unvollständig über die Risiken und Hintergründe der Anlage aufgeklärt worden sind.

08.05.2018