Wir hatten bereits darüber informiert, dass im Kapitalanlagekomplex der PICAM-Unternehmensgruppe bzw. der PICCOR AG und der PICCOX-Zertifikate strafrechtliche Ermittlungen anhängig sind und Durchsuchungen stattgefunden haben. Wie nun die Kriminalpolizei mitteilte, ist bei der Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse umfangreiches Beweismaterial gefunden worden und es ist auch Vermögen in erheblicher Höhe vorläufig gesichert worden.

Den Beschuldigten werde vorgeworfen, in betrügerischer Absicht für Anlagen in Deutschland und in der Schweiz Gelder eingesammelt zu haben. Die Einzahlung des Kapitals auf einem Treuhandkonto eines Wirtschaftsprüfers sollte den Anlegern ein Sicherheitsgefühl vermitteln und die tatsächliche Verwendung der Gelder sei aber offenbar durch verschachtelte juristische Gestaltungen und Treuhandkonstruktionen gezielt verschleiert worden, so die Angaben der Kriminalpolizei.

Insgesamt besteht, wie bereits berichtet, der Verdacht eines Schneeballsystems.

Im Hinblick auf diese Umstände besteht nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Handlungsbedarf für betroffene Anleger. Auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen kann zum Einen die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der PICAM-Unternehmensgruppe bzw. der PICCOR AG Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Wie bereits dargestellt, kann im Übrigen auch eine Haftung von Beratern bzw. Vermittlern auf Schadensersatz gegeben sein, wenn diese ihre Kunden fehlerhaft beraten bzw. fehlerhaft über Risiken und Hintergründe der Anlage aufgeklärt haben bzw. auch die Plausibilität des Anlagekonzepts unzureichend geprüft haben.

Die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner beraten und helfen betroffenen Anlegern bei der Prüfung und der Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

14.02.2018