Herrn Peter Fitzek und Herrn Martin Schulz, Wittenberg, sowie den nicht eingetragenen Vereinen „Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“ sowie „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ und „Königreich Deutschland“ wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer Mitteilung der Behörde mit verschiedenen Verfügungen das unerlaubte Betreiben des Einlagen- bzw. Versicherungsgeschäfts untersagt. Außerdem hat die BaFin die Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet und hierzu einen Abwickler bestellt.

Von Herrn Fitzek und den weiteren angegebenen Personen und Vereinigungen wurden nach Angaben der BaFin im Internet „Sparbücher“ und „Sparhefte“ sowie „Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsverträge“ offeriert.

Damit wurde nach Ansicht der BaFin das Einlagen- bzw. Versicherungsgeschäft betrieben, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin vorlag.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die „Sparbücher“ bzw. „Sparhefte“ bzw. Versicherungsnehmer die Versicherungsverträge abgeschlossen haben.

Trotz der Anordnung der Abwicklung ist offen, ob die Anleger bzw. Sparer und Versicherungsnehmer darüber das komplette von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurückerhalten.

Weitere Optionen für Anleger bzw. Versicherungsnehmer der Vereine „Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“, „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ und „Königreich Deutschland“

Soweit von den Vereinen unerlaubt das Einlagen- bzw. Versicherungsgeschäft betrieben worden ist, kann die Möglichkeit bestehen, dass daher auch verantwortliche Personen dieser Vereine auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Auch hierbei unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Betroffene.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, ausgenommen die Bescheide, die gegen die „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ gerichtet sind.

 

Stand: 28.11.2014