Bei den Angeboten des Pension International Club, die Sofort- oder Aufbaupensionen als Zusatzrenten anbieten, warnt Spiegel Online (spiegel.de, 15.04.2019).

Die Pension International Club würde dessen Mitgliedern eine attraktive monatliche Zusatzrente versprechen, allerdings seien die Auszahlungen gestoppt worden, so Spiegel Online.

Spiegel.de fragt was mit den Einlagen tausender Rentner passiert ist und verweist darauf, dass SPIEGEL TV sich auf die Suche nach dem Chef des Pension International Club gemacht und ihn in Kambodscha gefunden habe. Die Vorwürfe von SPIEGEL TV, unter anderen das Betreiben eines Schneeballsystems, seien von dem Chef des Pension International Club bestritten worden.

Wir informieren über die Berichterstattung von Spiegel Online bzw. SPIEGEL TV, ohne uns den Inhalt zu eigen zu machen, damit sich Anleger ein eigenes Bild machen können.

Einmaleinlage oder Sofortpension

Von Pension International Club wird Anlegern zum Einen eine Einmaleinlage angeboten. Nach einer Einzahlung soll dabei eine Wartezeit von 30 Monaten erfolgen und ab dem 31. Monat kann ein Anleger bei einer Einzahlung von € 1.500,00 eine lebenslange, monatliche Ausschüttung von € 1.500,00 erhalten.

Die Mindesteinlage würde € 100,00 betragen und die zu erwartende Pension würde nach Ablauf der Wartezeit nach 31 Monaten ebenfalls € 100,00 betragen.

Zum Anderen soll bei der Sofortpension ein Anleger einen Betrag seiner Wahl einzahlen. Dann würde eine Wartezeit von 31 Tagen erfolgen und danach würde der Anleger lebenslang alle 31 Tage eine Ausschüttung erhalten, wobei die Mindesteinlage bei dieser Variante € 1.800,00 beträgt.

Auf der Homepage des Pension International Club wird auch damit geworben, dass die Ansprüche lebenslang bestehen würden und die geleisteten Einzahlungen, da die Ansprüche aus den erwirtschaften Gewinnen erbracht würden, erhalten bleiben.

 Ermittlungen gegen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz

In den Beitrag von spiegel.de wird darauf verwiesen, dass in Berlin hinsichtlich des Pension International Club wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz ermittelt wird.

Möglichkeiten für Anleger

Anleger, die der Pension International Club im Hinblick auf eine Zusatzrente Kapital zur Verfügung gestellt haben und keine Auszahlung mehr erhalten oder auch Ihr Kapital nicht mehr zurückerhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie gegeben sind.

Soweit Kapital als Einlagen bzw. unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen werden, kann dies den Tatbestand eines Einlagengeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) erfüllen.

Wenn gegenüber Anlegern in Deutschland ein Einlagengeschäfte betrieben wird, ist dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Sofern ein Anbieter über eine derartige Erlaubnis nicht verfügt, kann die Möglichkeit bestehen, gegen die Gesellschaft als auch gegen deren Verantwortliche ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die dem Pension International Club Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 18.04.2019