Die Penell GmbH hat nach einer eigenen Mitteilung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen gestellt.

Da die Gesellschafter der Penell GmbH nicht in der Lage gewesen seien, die Liquiditätslücke zu schließen und auch die Banken keine weitere Unterstützung mehr geben würden, war eine Fortführung des operativen Geschäfts nicht mehr möglich.

Betroffen von der Insolvenz sind vor allem Gläubiger der 7,75%-Penell – Anleihe, die bis 10.06.2019 laufen sollte, die nun einen Verlust befürchten müssen.

Nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens können Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleihegläubiger in den Insolvenzverfahren.

Erst kürzlich war berichtet worden, dass sich aus einem Gutachten eines von der Penell GmbH beauftragten Wirtschaftsprüfers ergeben  habe, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig sei.

Darauf erfolgte nun offenbar der Insolvenzantrag.

Auch außerhalb des Insolvenzverfahrens kann für Anleger der Penell-Anleihe über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen die Möglichkeit bestehen das zur Verfügung gestellte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Wie wir bereits berichtet hatten, hat eine Prüfung von Lagerrückständen ergeben, dass die zur Besicherung der sich aus der Anleihe ergebenden Kupferbestände wesentlich niedriger waren, als im Prospekt dargestellt.

Es wird daher geraten, dass betroffene Anleihegläubiger prüfen lassen, welche Ansprüche sich für Sie ergeben können.

 

Stand: 03.02.2015