Über das Vermögen der Penell GmbH ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen in dem Insolvenzverfahren anzumelden.

Vor allem Gläubiger, die die 7,75% Anleihe der Penell GmbH gezeichnet haben, können daher Ansprüche gegen die Penell GmbH nur noch in diesem endgültigen Insolvenzverfahren geltend machen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt die Interessen betroffener Anleger in dem Insolvenzverfahren.

Unberührt von dem Insolvenzverfahren bleibt allerdings die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen.

Wie wir berichtet hatten, sind nach Medienberichten bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig.

Zunächst gilt zwar die Unschuldsvermutung.

Sofern sich die Vorwürfe in den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aber bestätigen, kann für betroffene Anleihegläubiger auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlunge gegen Verantwortliche der Penell GmbH durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt hierbei betroffene Gläubiger.

 

Stand: 30.03.2015