Über das Vermögen der Pegasus Development AG ist in der Schweiz ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Auch wenn es eine Frist für die Anmeldung von Forderungen in diesem Konkursverfahren gab, können nach wie vor noch Forderungen in diesem Insolvenzverfahren angemeldet werden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet betroffenen Anlegern auch eine entsprechende Unterstützung und Vertretung in diesem Insolvenzverfahren an.

 Vorsicht vor Umtauschangebot

Anlegern werden über die Pegasus Development GmbH, Frankfurt, Angebote zum Umtausch der ursprünglich erworbenen Anleihen der Pegasus Development AG in andere Anlagen, insbesondere auch in Aktien einer Pegasus Development Inc., USA, angeboten. Diesbezüglich wird dringend zur Vorsicht geraten, da durch einen Umtausch Ansprüche aus den ursprünglich erworbenen Anleihen verloren gehen können.

Optionen für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens

In dem Insolvenzverfahren können Anleger allenfalls ggf. auf eine Quote hoffen, so dass zur Realisierung des erlittenen Schadens auch andere Ansprüche geprüft werden sollten.

Soweit die Pegasus Development AG Anlegern Anlagen in Form von Anleihen ihrer Gesellschaft angeboten hat und dafür Kapital entgegengenommen hat, ist dafür auch eine Erlaubnis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) notwendig.

Über eine derartige Erlaubnis der FINMA verfügte die Pegasus Development AG aber nicht.

Soweit die Anleihen in Deutschland vertrieben wurden, geschah dies, wie wir berichtet hatten, auch ohne, dass ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht worden war.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können sich daher auch Ansprüche gegen verantwortliche Personen der Pegasus Development AG ergeben, die auch auf Rückzahlung des gesamten Kapitals gerichtet sind.

Auch die Durchsetzung von anderweitigen Schadensersatzansprüchen in Höhe des eingezahlten Kapitals gegen verantwortliche Personen der Pegasus Development AG kann denkbar sein.

Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anleger, die Anlagen bei der Pegasus Development AG abgeschlossen haben, können sich gerne wegen Fragen und einer Unterstützung an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

05.03.2021