Die Ownership Treuhand GmbH wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger hinsichtlich einer Beteiligung an dem Schiffsfonds Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS „Grenaa“, verurteilt, wie fondstelegramm am 25.10.2013 berichtet hat.

Nach Angaben von fondstelegramm hat das Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass der Verkaufsprospekt vom Mai 2008 die Aussichten zu positiv dargestellt hatte und die Anlegerin bei einem Vertragsschluss im Jahre 2009 darüber hätte aufgeklärt werden müssen, dass es spätestens mit Ausbruch der Lehman-Krise im Herbst 2008 auch auf dem Markt für Mehrzweckfrachter zu einem massiven Verfall der Frachtraten gekommen sei, der im Januar 2009 einen Tiefpunkt erreicht habe.

Bei der Ownership Treuhand GmbH handelt es sich um die Treuhandkommanditistin des Schiffsfonds.

Nach der Rechtsprechung sind Treuhandkommandistiten unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet Anleger über Hintergründe und Risiken aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht kann – wie auch in diesem Fall vom Hanseatischen Oberlandesgericht entschieden – auch dann bestehen, wenn sich seit der Prospepktherausgabe wesentliche Umstände ändern. Darüber ist ein Anleger dann aufzuklären.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die sich an Schiffsfonds, wie hier der MS „Grenaa“ beteiligt haben, bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 30.10.2013