Über das Vermögen der Offizin Immobilienverwaltung AG i. L. ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Insolvenzgläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Ansprüche gegen die Offizin Immobilienverwaltung AG i. L. können daher nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Wir hatten bereits darüber informiert, dass Anlegern von der Offizin Immobilienverwaltung AG angeboten wurde, ihr Kapital als Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen, wobei Anleger jährlichen Zinszahlungen wählen konnte oder alternativ die Zinsen thesauriert worden sind.

Im Hinblick auf einen Nachrang muss, wie bereits berichtet, geprüft werden, ob eine Nachrangklausel wirksam vereinbart worden ist, um eine normale Insolvenzforderung geltend machen zu können.

Anderenfalls müssen Forderungen im Insolvenzverfahren auf andere Anspruchsgrundlagen gestützt werden. Ob dies möglich ist, muss ebenfalls geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Anlegern in dem Insolvenzverfahren der Offizin Immobilienverwaltung AG i. L.

Möglichkeiten für Anleger der Offizin Immobilienverwaltung AG außerhalb des Insolvenzverfahrens

Bei Anlagen in Form der Gewährung eines Nachrangdarlehens handelt es sich um eine Investition mit hohen Risiken.

Wenn Anlegern der Abschluss eines derartigen Nachrangdarlehens von einem Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, war dieser verpflichtet, den Anleger vollständig und richtig über die Hintergründe, insbesondere den Umstand eines sogenannten Nachrangs und dessen Bedeutung, sowie auch über die Risiken eines Nachrangdarlehens aufzuklären. Wenn die Aufklärung unvollständig oder fehlerhaft war, kann sich ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater bzw. Vermittler begründen lassen.

Außerdem werden auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche der Offizin Immobilienverwaltung AG geführt und auch vor diesem Hintergrund kann die Möglichkeit für Anleger bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche der Offizin Immobilienverwaltung AG durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte der Offizin Immobilienverwaltung AG.

16.01.2018