Ein Anlageberater wurde vom Landgericht Aachen zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger, dem er eine Anlage in der Novotax AG empfohlen hatte, verurteilt.

Das Geschäftskonzept der Novotax AG war fragwürdig. Gegen die Verantwortlichen laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Betreibens eines betrügerischen Schneeballsystems.

Anlageberater sind aber im Rahmen ihrer Pflicht, den Anleger vollständig und richtig aufzuklären, auch verpflichtet, die Plausibilität des Anlagekonzepts zu überprüfen. Geschieht dies nicht, kann der Berater auf Schadensersatz haften.

Stand: 23.03.2012