Das Landgericht Hamburg hat Nordcapital zur Zahlung von Schadensersatz an einem Anleger verurteilt, weil es die Ansicht vertreten hat, dass der Prospekt zu dem Nordcapital Waldfonds 2 fehlerhaft war.

Im Prospekt war mit einer „hohen Rechtssicherheit“ geworben worden, nämlich dass die rechtlichen Verhältnisse aller zu erwerbenden Waldflächen des Nordcapital Waldfonds 2 zunächst durch zwei erfahrende, international tätige Rechtsanwaltkanzleien einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden und wie bei dem Fonds Nordcapital Waldfonds 1 eine Eigentumsversicherung abgeschlossen werden soll.

Noch bevor der Kläger aus dem Verfahren des Landgerichts Hamburg die Anlage abgeschlossen hatte, waren aber zwei Waldflächen, erworben worden. Obwohl eine mit einer Prüfung beauftragte Anwaltskanzlei empfohlen hatte, diese Flächen nur mit einer Eigentumsversicherung zu kaufen, erfolgte dies nicht. Darüber wurde der Anleger nicht aufgeklärt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Hamburg konnte der Nordcapial Waldfonds 2 die vorgesehenen Mengen an Holz bislang zu keinem Zeitpunkt einschlagen, weil die Genehmigung der staatlichen Forstbehörde nicht vorlag.

Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg wurde der Kläger nicht darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt seiner Anlageentscheidung kein Blind-Pool-Konzept mehr vorhanden war und 85 % der von der von dem Nordcapial Waldfonds 2 erworbenen Waldflächen nicht durch eine Eigentumsversicherung abgesichert wäre, obwohl auch eine Anwaltskanzlei dazu geraten hatte. Eine hohe Rechtssicherheit sei damit nicht mehr gegeben gewesen.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig. Ob auch in anderen Fällen anderer Anleger ein Anspruch wegen fehlerhafter Prospekthaftung durchgesetzt werden kann, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Negative Abweichungen auch beim Nordcapital Waldfonds 1

Deutlich negative Abweichungen von den in Aussicht gestellten Ergebnissen stellt der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern in einem Beitrag in k-mi 14/18 fest. Soweit der Fonds ab dem Jahre 2010 durchschnittlich 5 % pro Jahr ausschütten sollte und Ende 2020 die Waldflächen mit einem Gesamtrückfluss von bis zu 270 % im besten Fall verkauft worden sein sollten, habe der Fonds seit Auflage insgesamt erst 9,5 % ausgeschüttet und hätte erhebliche Schwierigkeiten.

Als Probleme des Fonds sieht kapital-markt intern insbesondere, dass in den Anfangsjahren der Bewirtschaftung nurniedrigere Holzpreise als angenommen realisiert werden konnten und diese nun erst auf dem prognostizierten Niveau liegen würden und es in der Anlaufphase zu einem Austausch des ursprünglichen Bewirtschafters gekommen sei, so dass sich dadurch höhere Kosten ergeben haben, bei einem Kauf einer Waldfläche in Rumänien immer noch ein Gerichtsverfahren anhängig sei und die Waldflächen zu einem Durchschnittspreis von € 3.200,00 pro ha erworben wurde, wobei ein Verkaufspreis von € 4.500,00 ha erzielt werden müsste, um wenigsten das Kommanditkapital zurück zu führen und die behördlich genehmigten Mengen zum Holzeinschlag wesentlich geringer sind als angenommen.

Schadensersatzansprüche auch gegen Banken

Die Fonds Nordcapital Waldfonds 1 und Nordcapital Waldfonds 2 wurden insbesondere auch von Banken vertrieben.

Zum Einen muss eine Bank Ihren Kunden vollständig und richtig über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufklären. Wenn die Aufklärung fehlerhafter war, kann ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Außerdem muss eine Bank auch über die Anlageziele und die Risikoneigung des Anlegers beachten. Wenn die Anlage nicht zu den Vorstellungen des Anlegers passt, kann ebenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung gegen die Bank begründet sein.

Sofern Banken, die den Abschluss von Anlage bei der Nordcapital Waldfonds 1 oder der Nordcapital Waldfonds 2 empfohlen haben, auch von den Fondsgesellschaften Provisionsrückvergütungen erhalten haben, mussten sie auch darüber ihre Kunden aufklären. Ist eine Aufklärung unterblieben, kann auch dies ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank begründen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die bei Nordcaptial Waldfonds 1 und Nordcapital Waldfonds 2 Anlagen getätigt haben hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

29.05.2018