Gegenüber Herrn Nikolaus Bode, Bad Neuenahr, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, ein ohne Erlaubnis betriebenes Kreditgeschäft unverzüglich aufzugeben.

Von Herrn Bode wurde Privatpersonen offeriert, Darlehen, auch zur Verhinderung einer Zwangsversteigerung einer Immobilie, zu gewähren.

Dadurch hat Herr Bode nach Ansicht der BaFin das Kreditgeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zur verfügen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Option für Kreditnehmer von Herrn Nikolaus Bode

Kreditnehmer, die von Herrn Bode ein Darlehen erhalten haben und bei denen keine Rückabwicklung erfolgte, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob und welche Möglichkeiten für Sie bestehen, gezahlte Zinsen und Gebühren zurück zu erhalten.

Wer ohne Erlaubnis der BaFin ein Kreditgeschäft betreibt, handelt gemäß § 32 KWG verbotsmäßig, so dass sich Ansprüche für Kreditnehmer ergeben können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Kreditnehmer, die von Herrn Bode Kapital als Darlehen erhalten haben.

Stand: 20.02.2019