Wie berichtet, bot die Neckermann Neue Energien AG Darlehensgebern an, ihr Darlehen gegen eine feste Laufzeit zu gewähren, wobei eine Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen am Ende der Laufzeit erfolgen sollte.

Wie Betroffene, nachdem die Laufzeit des Darlehens abgelaufen ist und die Rückzahlung des Kapitals gefordert worden war, berichten, wird nun mit einer Kündigungsfrist argumentiert und es wird mit einer neuen attraktiven Verzinsung geworben und eine weitere Laufzeit angeboten bzw. der Darlehensvertrag einfach mit der Begründung verlängert, dass keine fristgemäße Kündigung erfolgt sei.

Soweit im Rahmen eines Darlehensvertrages eine feste Laufzeit vereinbart worden ist, bedarf es aber keiner Kündigung.

Offenbar sollen die Darlehensgeber, die eine Rückzahlung fordern, nur vertröstet werden.

Betroffene Darlehensgeber sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Darlehensgebühr bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Stand: 09.09.2015