Für Anleger besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass sie sich von ihrer Beteiligung lösen können, weil Regelungen zur Kündigung oder Widerrufsbelehrungen in Verträgen der Multi Advisor Fund I GbR unwirksam sein können.

Anleger, die daher aus einer Anlage in Form einer Beteiligung an der Multi Advisor Fund I GbR „aussteigen“ wollen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob diese Möglichkeit besteht.

Stand: 11.09.2012