Über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Pampero“ ist nun ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nachdem über das Containerschiff aber bereits im Februar die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet worden war, war das Insolvenzverfahren absehbar.

Ungeachtet und unabhängig von dem Insolvenzverfahren besteht aber für Anleger auch noch die Möglichkeit erlittene Verluste auf andere Weise wieder zu realisieren.

Wenn die Anlage in Form einer Beteiligung an der Haaren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Pampero“ nämlich einem Anleger von einer Bank oder von einem Anlageberater empfohlen worden ist, kann möglicherweise gegen die Bank oder den Berater ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet sein.

Denn Banken und Anlageberater sind zum Einen verpflichtet, die persönlichen Verhältnisse sowie die Risikoneigung des Anlegers zu berücksichtigen.

Bei einer derartigen Anlage in Form einer Beteiligung an einem Schiffsfonds handelt es sich aber nicht um eine sichere Anlage. Wenn einem Geschädigten die Anlage aber als sichere Anlage empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler darstellen. Das Gleiche gilt, wenn die Anlage als zur Altersvorsorge tauglich bewertet wurde.

Im Übrigen müssen Banken oder auch Anlageberater Anleger vollständig und richtig über die Hintergründe und vor allem auch über die Risiken einer derartigen Anlage in Form einer Beteiligung an einem Schiffsfonds, insbesondere etwa über Verlustrisiken, aufklären.

Wenn eine Beratung bzw. Aufklärung fehlerhaft war, kann ein Schadensersatzanspruch, gerichtet auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, gefordert werden. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anleger, die denken, dass Sie falsch beraten worden sind, sollten daher mögliche Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Stand: 25.07.2013