Nach einem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des HCI Schiffsfonds MS “Hammonia Berolina” ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Anleger, die sich als Kommanditisten an der MS „Hammonia Berolina“ Schiffahrts GmbH & Co. KG beteiligt haben, werden aufgrund der Insolvenz wohl Verluste erleiden.

Wegen des Insolvenzverfahrens sind Anleger, die derartige Verluste nicht hinnehmen wollen, darauf angewiesen, über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ihr eingezahltes Kapital wieder zu realisieren.

 

Möglichkeiten für Anleger des HCI Schiffsfonds MS „Hammonia Berolina“

Wie wir bereits dargestellt hatten, ist auch die Möglichkeit gegeben, einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung durchzusetzen, wenn die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers nicht beachtet worden sind oder ein Anleger unzureichend und fehlerhaft über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt worden ist.

Außerdem mussten auch Banken, die einem Anleger eine Anlage in einem Schiffsfonds MS „Hammonia Berolina“ geraten haben, den Kunden informieren, welche Provisionsrückvergütungen sie für die Empfehlung erhalten haben. Sofern über eine derartige Provisionsrückvergütung nicht aufgeklärt worden ist,  kann auch dies einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank begründen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger des HCI Schiffsfonds MS „Hammonia Berolina“.

Stand: 31.01.2017