Wie Betroffene berichten, fordert der Insolvenzverwalter der MS Santa-R Schiffe mbH & Co. KG Ausschüttungen, die Anleger erhalten haben, zurück. Soweit Anleger bereits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des MPC Santa-R Schiffsdachfonds wirtschaftliche Nachteile erleiden, sind sie auch nun noch mit einer Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert.

Über den Dachfonds MS Santa-R Schiffe mbH & Co. KG war im Jahr 2014 ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Dachfonds setzte sich aus mehreren Schiffen zusammen, nämlich der

  • MPC Santa-R Schiffe MS Santa Rafaela;
  • der MPC Santa-R Schiffe MS Santa Rebecca;
  • der MPC Santa-R Schiffe MS Santa Ricarda;
  • der MPC Santa-R Schiffe MS Santa Roberta;
  • der MPC Santa-R Schiffe MS Santa Romana;
  • der MPC Santa-R Schiffe MS Santa Rosanna.

Insolvenzverwalter, wie auch der Verwalter der MS Santa-R Schiffe mbH & Co. KG, berufen sich zur Begründung auf die Vorschriften des §§ 171, 172 Abs. 4 HGB.

Zwar ist es denkbar, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen besteht, soweit diese nicht durch Gewinne der Gesellschaft gedeckt waren.

Allerdings ist eine Rückforderung von Ausschüttungen gemäß der rechtlichen Grundlage an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im jedem Einzelfall geprüft werden müssen.

Bei den Dachfonds MS Santa-R Schiffe mbH & Co. KG ist vor mehreren Jahren ein Sanierungskonzept durchgeführt worden, das bereits eine Rückzahlung von Ausschüttungen vorsah. Es stellt sich nun die Frage, ob dies im Einzelfall berücksichtigt worden ist. Auch müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, so dass Anlegern geraten wird, Forderungen des Insolvenzverwalters nicht ohne eine rechtliche Prüfung nachzukommen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die bei MPC Schiffsfonds zur Rückzahlungen von Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden.

21.02.2018