Von der MCM Wohnwerte AG & Co. KG wurde Anlegern der Erwerb von Genussrechten angeboten.

Die MCM Wohnwerte AG & Co. KG wirbt heute auf ihrer Homepage damit, dass ihre Angebote die Chance eröffnen, bereits mit überschaubaren monatlichen Sparbeträgen breit gestreut an den Erfolgen des Immobilienmarktes teilzunehmen und man sich mit dem bewährten Anlagesystem einen attraktiven, ganz auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Baustein für seine Anlagestrategie sichern kann.

Die von der MCM Wohnwerte AG & Co. KG emittierten Genussrechte konnten entweder gegen eine Einmaleinlage oder gegen Rateneinlagen erworben werden, wobei die Rateneinlagen über eine längeren Zeitraum geleistet werden. Eine Kündigung während der Laufzeit ist nicht vorgesehen.

Versprochen wurde Anlegern einen Basisgewinn von 4 % bis 6 %.

Hintergründe von Genussrechten

Genussrechte stellen eine eigene Art von Unternehmensbeteiligungen dar, die mit hohen Risiken verbunden sind.

Der Erwerber von Genussrechten stellte dem Unternehmen in der Regel Eigenkapital zur Verfügung, bei der Käufer aber nicht Eigentümer der Vermögensgegenstände werden, die von dem Kapital erworben werden. Käufer von Genussrechten bzw. Genussscheinen erhalten vielmehr eine Forderung gegenüber der Gesellschaft in Form von bestimmten Vermögensrechten. Häufig wird auch vereinbart, dass Ansprüche aus Genussrechten nachrangig nach den Forderungen anderer Gläubiger sind.

Eine Anlage in Genussrechten bzw. Genussscheinen ist daher mit hohen Risiken verbunden.

Optionen für Anleger von Genussrechten der MCM Wohnwerte AG & Co. KG

Anleger, die Genussrechte der MCM Wohnwerte AG & Co. KG erworben haben, müssen auch über die Hintergründe von derartigen Anlagen, insbesondere über die jeweiligen Risiken richtig und vollständig aufgeklärt werden.

Sofern ein Anleger eine sichere Anlage, insbesondere auch zur Altersvorsorge wünscht, kann die Empfehlung einer derartigen Anlage in Genussrechten einen Beratungsfehler und damit einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Auch kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet sein, wenn ein Anleger falsch oder unvollständig über die Risiken einer Anlage in Genussrechten aufgeklärt worden ist.

Für Anleger, die keine Anlage mit höheren Risiken abschließen wollten kann sich auch die Frage stellen, wie man eine derartige Anlage in Genussscheinen, auch vorzeitig, beenden kann.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Genussrechte der MCM Wohnwerte AG & Co. KG erworben haben. Anleger, die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Stand: 12.12.2018