Markus Frick wurde nach übereinstimmenden Medienberichten, z. B. n-tv.de vom 25.02.2014, vom Landgericht Frankfurt am Main wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu einer Haftstraße verurteilt.

Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass Herr Frick im Jahre 2012 mit Hilfe von Empfehlungen die Kurse von drei wenig bekannten Nischentiteln gezielt in die Höhe getrieben habe und dafür Gelder in nicht unerheblicher Höhe von Hintermännern angenommen habe.

Dies habe Herr Frick nach dem Bericht von n-tv.de 3.000 Abonnenten seines Börsenbriefes verschwiegen und sich damit der verbotenen Marktmanipulation schuldig gemacht.

Der Vorwurf des Betruges sei im Rahmen des Strafverfahrens fallen gelassen worden, weil dies aus rechtlichen Gründen nicht zu beweisen gewesen wäre.

Den Tatvorwurf der Marktmanipulation habe Herr Frick bereits im Laufe des Verfahrens in einer schriftlichen Erklärung bestätigt, wonach er gegen Zahlung eines erheblichen Betrages mit Hilfe des Börsenbriefes „Deutscher Aktiendienst“ drei an sich wenig aussichtsreiche Aktien empfohlen habe, ohne seine Leser über die Verstrickung in die eigenen, höchst lukrativen Interessen aufzuklären.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung können für Anleger, die derartige Aktien erworben haben, die Gegenstand des strafrechtlichen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main sind, unter Umständen die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies muss aber in jedem Einzelfall detailliert geprüft werden.

Stand: 27.02.2014