Gegen Herrn Markus Frick ist ein weiteres Strafverfahren anhängig, wie Handelsblatt in der Ausgabe vom 24.10.2013 berichtet.

Laut Handelsblatt wird gegen Herrn Frick und zwei andere Angeklagte von der Staatsanwaltschaft der Vorwurf der Kursmanipulation und des bandenmäßigen Betruges erhoben.

So soll gemäß der Staatsanwaltschaft Herr Frick im Börsenbrief „Deutscher Aktiendienst“ den Kauf von Aktien des Unternehmens „Letbuyitgroup“ empfohlen haben, um die Kurse gezielt in die Höhe zu treiben.

Den Anlegern soll einen Schaden von EUR 650.000,00 entstanden sein.

Nach Aussage der Staatsanwaltschaft soll Herr Frick für seine Empfehlungen 2 Mio. Euro erhalten haben.

Der Ausgang des Strafverfahrens bleibt natürlich abzuwarten. Solange gilt auch die Unschuldsvermutung.

Der Nachweis einer Kursmanipulation ist manchmal nicht einfach.

Sofern Herr Frick wegen dieses Vorwurfs strafrechtlich verurteilt wird, kann dies auch die Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen für Anleger erleichtern.

Allerdings muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob derartige Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung begründet werden können.

Herr Frick wurde vom Landgericht Berlin bereits vor zwei Jahren wegen Kursmanipulation zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Stand: 27.10.2013